Startseite > Änderung der Allgemeinverfügung vom 11.05.2006 des Landratsamtes Karlsruhe zur Festlegung eines Gebietes, in dem Geflügel in Freilandhaltung gehalten werden darf
Änderung der Allgemeinverfügung vom 11.05.2006 des Landratsamtes Karlsruhe zur Festlegung eines Gebietes, in dem Geflügel in Freilandhaltung gehalten werden darf