TOP | Inhalt | Dokumente | |||||||||||||
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Öffentlicher Teil: | |||||||||||||||
Einwohnerfragestunde | |||||||||||||||
1 | Städtebauliche Entwicklung des Sporgassenareals - Festlegung auf ein städtebauliches Konzept - Vorbereitung der Ausschreibung über die Realisierung des ersten Bauabschnitts | 124/2017 | |||||||||||||
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen | ||||||||||||||
2 | Bebauungsplan „Steinzeugpark“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkungen Diedelsheim und Rinklingen, - Unterrichtung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB, § 74 LBO und § 4 GemO - Empfehlung an den Gemein samen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim zur Annahme der Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2005 | 119/2017 | |||||||||||||
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen | ||||||||||||||
Abstimmung: | Nein: 1, Enthaltungen: 3 | ||||||||||||||
3 | Sechste Änderung des Bebauungsplanes „Neuwiesen“, Gemarkung Rinklingen, - Änderungsbeschluss/Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO - Entscheidung über die Änderung des Bebauungsplanes imvereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO - Billigung des Entwurfes zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung - Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO | 116/2017 | |||||||||||||
Beschluss: | einstimmig beschlossen | ||||||||||||||
4 | Fraktioneller Antrag, Bündnis90/DIE GRÜNEN - Kommunales Wohnungsbauförderprogramm für Bretten | 114/2017 |
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Beschluss: | einstimmig beschlossen | ||||||||||||||
5 | Umnutzung einer Gaststätte zu Wohnungen und Büro-/Praxiseinheiten im östlichen Abschnitt der Bahnhofstraße, Gemarkung Bretten, - Kenntnisnahme von der bauplanungsrechtlichen Zustimmung im Rahmen der Baugenehmigung | 118/2017 |
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Beschluss: | zur Kenntnis genommen | ||||||||||||||
6 | Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen Teilen der Gemarkungen der Kernstadt Bretten und Gölshausen - Beschlussfassung | 110/2017 |
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Beschluss: | einstimmig beschlossen |